Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Erol Akbulut

Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Rechtsanwaltskanzlei, die sich zentral in Hannover befindet. Ich berate und vertrete Sie zuverlässig ausschließlich im Bereich des Familienrechts und des Strafrechts als Spezialist. Lernen Sie die Kanzlei und ihre Schwerpunkte besser kennen.

Was mich auszeichnet:

 

Meine langjährige Erfahrung, fachliche Spezialisierung und permanente Fortbildung garantieren eine professionelle Wahrnehmung Ihrer Interessen. 

Wer ich bin:

 

Ich biete Rechtsbeistand mit hoher Beratungs-kompetenz. Für mich steht der Mandant im Vordergrund. Ich bin unabhängig und nur dem anwaltlichen Berufsrecht verpflichtet. Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt seit 1995 bin ich Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Eine persönliche kurze Information über mich finden Sie auch hier (Rechtsanwalt).

Was ich biete:

 

Ich verteidige Sie professionell in allen Strafverfahren als Fachanwalt für Strafrecht. Die Verteidigung ist in jeder Lage des Vefahrens möglich. Auch als Opferanwalt stehe ich für die Wahrnehmung der Interessen des Opfers zur Verfügung. Bußgeldsachen wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Überfahren der roten Ampel, Fahren unter Alkoholeinfluß, gehören ebenfalls zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten. 

 

Einige Hinweise zum Verhalten bei einem Strafverfahren:  

 

Eine Tat kann nur dann bestraft werden,  wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Die Strafbarkeit einer Tat ist im Wesentlichen im Strafgesetzbuch geregelt. Daneben existieren zahlreiche strafrechtliche Bestimmungen in anderen Gesetzen.

 

Der wichtigste Punkt in einem Strafverfahren, auf den ein Beschuldigter zu achten hat, ist das Aussageverweigerungsrecht. Als Beschuldigter besteht weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft oder beim Richter eine Verpflichtung zur Aussage. Eine Verpflichtung zum Erscheinen bei der Polizei besteht nicht. Zu einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung ist der Beschuldiger zum Erscheinen verpflichtet. Der Beschuldigte sollte ohne Rücksprache mit einem Anwalt keinerlei Aussage bei einer polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Vernehmung machen. Er hat das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen. Diese Verhaltensweise darf nicht zu seinen Ungunsten bewertet werden. Der Beschuldigte muß nicht seine Unschuld beweisen. Vielmehr muß die Staatsanwaltschaft die Schuld beweisen. Bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld eines Angeklagten wird gem. Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vermutet, dass er unschuldig ist.

 

Darüber hinaus vertrete ich Sie kompetent als Fachanwalt für Familienrecht im Familienrecht. Das Familienrecht beinhaltet u.a. Ehescheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Güterrecht, Gewaltschutz, Hausrat, Ehewohnung und sonstige vermögensrechtliche Regelungen. Genauso zählt das  internationale Familienrecht zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten. 

 

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Fachanwälte zu setzen. Ich vertrete Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

 

Ich verzichte bewußt auf weitere Tätigkeitsbereiche, um in meinen Bereichen zeitlich und inhaltlich professionell meine Dienste anbieten zu können. Ich empfehle, in anderen Bereichen Fachanwälte zu konsultieren, die im Normalfall über besondere Kenntnisse verfügen.