Strafrecht
Eine Tat kann nur dann bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Die Strafbarkeit einer Tat ist im Wesentlichen im Strafgesetzbuch geregelt. Daneben existieren zahlreiche strafrechtliche Bestimmungen in anderen Gesetzen.
Der wichtigste Punkt in einem Strafverfahren, auf den ein Beschuldigter zu achten hat, ist das Aussageverweigerungsrecht. Als Beschuldigter besteht weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft oder beim Richter eine Verpflichtung zur Aussage. Eine Verpflichtung zum Erscheinen bei der Polizei besteht nicht. Zu einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung ist der Beschuldiger zum Erscheinen verpflichtet. Der Beschuldigte sollte ohne Rücksprache mit einem Anwalt keinerlei Aussage bei einer polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Vernehmung machen. Er hat das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen. Diese Verhaltensweise darf nicht zu seinen Ungunsten bewertet werden. Der Beschuldigte muss nicht seine Unschuld beweisen. Vielmehr muss die Staatsanwaltschaft die Schuld beweisen. Bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld eines Angeklagten wird gem. Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vermutet, dass er unschuldig ist.